Rechtsanwaltskanzlei König Düsseldorf

Wohnraummietrecht für den Vermieter

Sie sind Vermieter, egal ob als Eigentümer eines ganzen Hauses, oder einer Eigentumswohnung. Eine mietrechtliche Beratung ist bereits sinnvoll bei Abschluss des Mietvertrages. Hier können häufig mit einer kurzen Beratung über die Gestaltung des Mietvertrages die Weichen für spätere Ansprüche gestellt werden. Ein kleiner Aufwand mit großer Wirkung, da der Vertrag die Grundlage der gesamten späteren Vertragslaufzeit festlegt.

Sie sind Vermieter und müssen sich damit auseinandersetzen, dass ein Mieter die Mietzahlung nicht oder nicht vollständig leistet. Hier bedarf es schneller, kompetenter und praktisch durchführbarer Hilfe. Schließlich sind Ihre Einkünfte betroffen. Der Bereich umfasst die Forderungsbeitreibung, aber auch die Kündigung mit zügig durchzuführender Räumungsklage und Räumungsvollstreckung. Jeder Monat der vergeht, ohne dass der Mieter Zahlungen leistet, kostet Ihr Geld.

Sie sind Vermieter und Sie sehen sich Ansprüchen auf Mietminderungen ausgesetzt, die durch Mietervereine vorgetragen werden. Eine sachlich klare Gliederung der vorgetragenen Ansprüche und die rechtssprechungsorientierte Beurteilung der Angelegenheit ist für Sie wichtig. Sie möchten schließlich Ihr Risiko objektiv beurteilt wissen.

Sie sind Vermieter und möchten ein Mieterhöhungsverlangen an die Mieter senden. Die Akzeptanz der Mieter ist schneller zu erreichen, wenn die Grundlage des Erhöhungsverlangens mit der Gesetzgebung übereinstimmt und keine unberechtigten Forderungen gestellt werden, die nur Unfrieden in das Miethaus bringen.

Sie sind Vermieter und müssen Ihnen Mietern eine formal und inhaltlich korrekte Betriebskostenabrechnung erstellen, die den Anforderungen des Bundesgerichtshofs genügt und damit einer gerichtlichen Auseinandersetzung standhält. Lassen sie sich vor Erstellung der Abrechnung beraten, damit eine Klage vermieden werden kann. Sollte es schon zu einer Klage gekommen sein, so ist eine solide gerichtliche Vertretung notwendig.

Gewerberaumrecht für Vermieter

Im Gewerberaumrecht ist es unerlässlich, eine rechtliche Überprüfung und Gestaltung des Mietvertrages vorzunehmen. Mehr noch als im Wohnraummietrecht, dessen Eckpfeiler durch das BGB klar umrissen sind, haben Sie im Gewerbemietraumrecht erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten. Hier sollte ein auf den individuellen Mieter abgestimmter Vertrag geschlossen werden. Schließlich sind Vertragsgrundlagen unterschiedlich auszugestalten, ob sie nun eine Arztpraxis vermieten, einen Lebensmittelladen oder ein Restaurant.