Rechtsanwaltskanzlei König Düsseldorf

Eigentumserwerb

Sie möchten Eigentum erwerben, entweder eine Wohnung, einen Altbau oder einen noch zu errichtenden Neubau, sind aber bei der vertraglichen Ausgestaltung, die der Notar vorlegt unsicher. Lassen Sie den notariellen Vorschlag überprüfen, stellen Sie die gesamten Fragen, die ihnen bei der Lektüre des Vertragsentwurfs eingefallen sind. Lassen Sie sich dabei beraten, damit Sie dann die vertragliche Ausgestaltung haben, die Sie sich vorgestellt haben.

Maklervertrag

Sie sind Makler und die Zahlung Ihrer Courtage wird verweigert. Lassen Sie die Anspruchsgrundlage Ihrer Courtage prüfen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche betreiben.

Sie haben eine Maklerrechnung erhalten, sind aber mit der Abrechnung nicht einverstanden, da Sie meinen, dass keine vertragliche Vereinbarung mit dem Makler entstanden ist.